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   BGH, 11.02.1956 - V ZR 87/54   

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https://dejure.org/1956,4921
BGH, 11.02.1956 - V ZR 87/54 (https://dejure.org/1956,4921)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1956 - V ZR 87/54 (https://dejure.org/1956,4921)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1956 - V ZR 87/54 (https://dejure.org/1956,4921)
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  • BGH, 26.01.1955 - VI ZR 274/53
    Auszug aus BGH, 11.02.1956 - V ZR 87/54
    Der Beklagte haftet deshalb sowohl aus sogenannter positiver Vertragsverletzung, aber auch aus § § 537, 538 in Verbindung mit § 581 Abs. 1 BGB, weil der Betrieb der neuen Tankstelle die Tauglichkeit der gepachteten Tankstelle zum vertragsmäßigen Gebrauch beeinträchtigt und damit einen Mangel im Sinne der genannten Vorschriften darstellt, auf Schadensersatz (vgl. RGZ 119, S 353;über Konkurrenzunterlassung auch BGH: Urteile vom 26. Januar 1955 - VI ZR 274/53 und 15. April 1955 - V ZR 11/54).
  • RG, 22.10.1908 - VI 108/08

    Haftpflichtgesetz; Eisenbahnbeförderungsvertrag

    Auszug aus BGH, 11.02.1956 - V ZR 87/54
    Ein Untervepächter kann sich auch gegenüber seinem Unterpächter, wenn sein Hauptverpächter die Erlaubnis zur Unterverpachtung nicht erteilt, nicht auf sein Unvermögen zur Leistung berufen (RGZ 69, 357), er hat vielmehr für seine Leistungsfähigkeit einzustehen (OLG 28, S 149) und haftet seinem Unterpächter auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (RGRK a.a.O.; Staudinger a.a.O., Anm. 13, 25), wenn dieser den Pachtgegenstand infolge Versagens der Erlaubnis nicht in Besitz nehmen kann oder wieder herausgeben muß, es sei denn, daß die Erteilung der Erlaubnis in dem Unterpachtvertrag zur Bedingung gemacht ist.
  • BGH, 15.04.1955 - V ZR 11/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1956 - V ZR 87/54
    Der Beklagte haftet deshalb sowohl aus sogenannter positiver Vertragsverletzung, aber auch aus § § 537, 538 in Verbindung mit § 581 Abs. 1 BGB, weil der Betrieb der neuen Tankstelle die Tauglichkeit der gepachteten Tankstelle zum vertragsmäßigen Gebrauch beeinträchtigt und damit einen Mangel im Sinne der genannten Vorschriften darstellt, auf Schadensersatz (vgl. RGZ 119, S 353;über Konkurrenzunterlassung auch BGH: Urteile vom 26. Januar 1955 - VI ZR 274/53 und 15. April 1955 - V ZR 11/54).
  • RG, 02.02.1931 - VII 503/30

    Inwieweit ist der Vermieter von Geschäftsräumen verpflichtet, dem Mieter

    Auszug aus BGH, 11.02.1956 - V ZR 87/54
    Das Berufungsgericht hat mit Recht dem Vertrag nach der besonderen Lage des Falles (§ § 242, 133, 157; RGZ 131, 274) entnommen, daß dem Beklagten die Pflicht oblag, alles zu unterlassen, was geeignet war, die Kläger in der vertragsmäßigen Nutzung der Tankstellenanlage zu stören.
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